Swisswatches Salon: Teilnahmebedingungen
Für das Swisswatches Magazine Private Event „Chronographen Night“
München, Deutschland
Veranstalter
Swisswatches.media GmbH („Veranstalter“)
Konsul-Smidt-Str. 24
28217 Bremen
Deutschland
Eingetragen beim Amtsgericht Bremen, HRB 31871
Kontakt: Zurab Zazashvili, Geschäftsführer
E-mail: [email protected]
Web: swisswatches-magazine.com
Event & Veranstaltungsort
Bei der Veranstaltung handelt es sich um ein privates Community-Event von Swisswatches Magazine unter dem Titel „Chronographen Night“.
Datum: 21. Mai 2026
Uhrzeit: 19:00 bis 23:00 Uhr
Ort: München, Deutschland
Aus Sicherheitsgründen wird der konkrete Veranstaltungsort nicht öffentlich genannt. Der genaue Standort wird ausschließlich bestätigten und eingeladenen Gästen zusammen mit der Einladung beziehungsweise Teilnahmebestätigung mitgeteilt.
Der Zutritt ist limitiert und nur auf Einladung beziehungsweise über einen persönlichen Registrierungslink möglich.
1. Tickets, Preis und Steuern
Der Ticketpreis beträgt 250,00 EUR brutto pro Person, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
Das Ticket umfasst den Zutritt zur Veranstaltung einschließlich Speisen und Getränken. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Speisen, Getränke, Marken, Jahrgänge, Mengen oder einzelne Programmpunkte.
Tickets sind personengebunden und ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Eine Übertragung auf eine andere Person ist nur nach vorheriger Anfrage und Zustimmung des Veranstalters möglich. Namensänderungen können bis spätestens 19. Mai 2026 angefragt werden.
2. Auswahl und Einlass
Die Registrierung beziehungsweise der Erwerb eines Tickets garantiert nicht automatisch die endgültige Teilnahme. Da es sich um ein kuratiertes und limitiertes privates Community-Event handelt, behält sich der Veranstalter vor, die Teilnahme nach eigenem Ermessen zu bestätigen oder abzulehnen.
Sollte eine Teilnahme nicht bestätigt werden, wird eine bereits geleistete Zahlung vollständig erstattet.
Der Veranstalter kann den Einlass verweigern oder Gäste während der Veranstaltung ausschließen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu zählen insbesondere Sicherheitsbedenken, Belästigung anderer Gäste, unangemessenes Verhalten, erhebliche Alkoholisierung, Verstöße gegen Hausregeln oder Handlungen, die den Ablauf oder Charakter der Veranstaltung beeinträchtigen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder sonstige Kompensation.
Etwaige Hausregeln des Veranstaltungsortes sind von allen Gästen zu beachten.
3. Stornierung, Nichterscheinen und Erstattungen
Hinweis für Verbraucher:
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Unabhängig davon gilt folgende vertragliche Stornierungsregelung:
Bei Stornierung bis spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr erstattet. Nicht erstattungsfähig sind etwaige Gebühren des Zahlungsdienstleisters. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR einbehalten.
Bei Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass Plätze bei einem kleinen, kuratierten Event kurzfristig in der Regel nicht zuverlässig neu vergeben werden können.
Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter verschoben oder wesentlich geändert, behalten Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit für den neuen Termin. Kann ein Gast am neuen Termin nicht teilnehmen, kann eine Erstattung beantragt werden.
Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter vollständig abgesagt, wird der Ticketpreis vollständig erstattet.
4. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
5. Wertgegenstände und Uhren
Die Gäste sind selbst für mitgebrachte Uhren, Wertgegenstände und persönliche Gegenstände verantwortlich.
Der Veranstalter stellt Sicherheitspersonal beziehungsweise geeignete Sicherheitsmaßnahmen bereit, übernimmt jedoch keine Versicherung für Uhren, Schmuck, Wertgegenstände, Taschen, Garderobe oder sonstige persönliche Gegenstände.
Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung solcher Gegenstände, es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters verursacht.
Gästen wird empfohlen, wertvolle Gegenstände jederzeit unter eigener Aufsicht zu behalten und gegebenenfalls für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
6. Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder beauftragte Dienstleister Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese können zur Dokumentation und Kommunikation der Veranstaltung genutzt werden, insbesondere auf der Website, im Online-Magazin, in sozialen Medien, in Newslettern, in Presseunterlagen sowie für interne Dokumentationszwecke.
Die Verarbeitung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage berechtigter Interessen des Veranstalters gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, insbesondere zur Dokumentation und redaktionellen beziehungsweise kommunikativen Begleitung der Veranstaltung. Bei Nahaufnahmen oder Porträts, bei denen einzelne Personen klar im Mittelpunkt stehen, kann der Veranstalter zusätzlich eine Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO einholen.
Gruppen-, Raum- und Stimmungsaufnahmen können Gäste im Hintergrund zeigen.
Gäste, die nicht erkennbar abgebildet werden möchten, können dies beim Check-in mitteilen. Der Veranstalter wird dies organisatorisch berücksichtigen, etwa durch einen sichtbaren Hinweis für das Foto-/Videoteam. Nach der Veranstaltung können Gäste den Veranstalter ebenfalls kontaktieren, um eine Prüfung oder Entfernung einzelner Aufnahmen zu erbitten, soweit dies technisch und organisatorisch möglich sowie rechtlich angemessen ist.
7. Datenschutz
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist:
Swisswatches.media GmbH
Konsul-Smidt-Str. 24
28217 Bremen
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Personenbezogene Daten werden für folgende Zwecke verarbeitet: Ticketing und Teilnehmermanagement, Zahlungsabwicklung, Einlasskontrolle, Durchführung der Veranstaltung, Sicherheits- und Logistikplanung, Catering, Kommunikation vor und nach der Veranstaltung sowie Foto- und Videodokumentation gemäß Ziffer 6.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere die Vertragserfüllung beziehungsweise vorvertragliche Maßnahmen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, gesetzliche Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO sowie berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Soweit eine Einwilligung eingeholt wird, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Empfänger personenbezogener Daten können insbesondere Ticketing- und Zahlungsdienstleister, der Veranstaltungsort, Dienstleister für Catering, Sicherheit, Fotografie, Videografie, IT, Hosting sowie sonstige mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragte Partner sein.
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen, insbesondere gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen. Zudem besteht das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Swisswatches Magazine.
8. Änderungen, Programm und höhere Gewalt
Der Veranstalter behält sich angemessene Änderungen des Zeitplans, Programms, der Gäste, Sprecher, Inhalte, Speisen, Getränke oder sonstiger Veranstaltungsbestandteile vor, sofern dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird.
Bei höherer Gewalt oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters, insbesondere behördlichen Anordnungen, Sicherheitsrisiken, Krankheit wichtiger Beteiligter, technischen Ausfällen, Streiks, Naturereignissen oder sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen, kann die Veranstaltung angepasst, verschoben oder abgesagt werden.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters in Bremen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Version: 29. April 2026