Masterclass für Uhrenfotografie
Bewerbungs- und Teilnahmebedingungen
| Eckpunkt | Details |
| Bewerbungsformat | Bewerbung für eine kuratierte SWISSWATCHES x LEICA Uhrenfotografie Masterclass |
| Veranstalter | swisswatches.media GmbH und Leica Camera AG |
| Bewerbungszeitraum | 20. Juli 2026, 00:00 Uhr CEST bis 20. August 2026, 23:59 Uhr CEST |
| Veranstaltungsdatum | Donnerstag, 17. September 2026, ca. 15:00–22:00 Uhr CEST |
| Ort | München, Deutschland. Der genaue Veranstaltungsort wird ausschließlich ausgewählten Teilnehmern mitgeteilt. |
| Teilnehmer | Bis zu 15 ausgewählte Teilnehmer |
| Sprache | Englisch |
Bewerbung und Teilnahme
Mit Absenden einer Bewerbung für die kuratierte SWISSWATCHES x LEICA Uhrenfotografie Masterclass („Masterclass“) akzeptieren die Bewerber die nachfolgenden Bewerbungs- und Teilnahmebedingungen („Bedingungen“). Bewerbern wird empfohlen, diese Bedingungen vor der Bewerbung sorgfältig zu lesen.
Die Masterclass wird gemeinsam von der swisswatches.media GmbH, Konsul-Smidt-Straße 24, 28217 Bremen, Deutschland („SWISSWATCHES“) und der Leica Camera AG, Am Leitz-Park 5, 35578 Wetzlar, Deutschland („LEICA“) veranstaltet.
Bewerbungen können vom 20. Juli 2026, 00:00 Uhr CEST bis zum 20. August 2026, 23:59 Uhr CEST über das Online-Bewerbungsformular eingereicht werden, das unter SWISSWATCHES x LEICA Uhrenfotografie Masterclass verfügbar ist.
Die Masterclass ist ein kuratiertes Bewerbungsformat. Es handelt sich nicht um ein Gewinnspiel, eine Lotterie, eine Verlosung oder ein Glücksspiel. Eine zufällige Auslosung findet nicht statt. Bis zu 15 Teilnehmer werden von LEICA und SWISSWATCHES gemeinsam aus allen teilnahmeberechtigten Bewerbungen ausgewählt, basierend auf dem Profil und der Eignung der Bewerber für das Konzept der Masterclass.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die Masterclass und das Bewerbungsverfahren unterliegen diesen Bedingungen. Mit Absenden des Bewerbungsformulars erklären sich die Bewerber mit diesen Bedingungen einverstanden.
1.2 Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung, der Auswahl und der Vergabe der Plätze ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
1.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, wie sie zwischen den Parteien sodann vereinbart wird.
2. Teilnahmeberechtigte Bewerber
2.1 Bewerber müssen zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
2.2 Die Masterclass richtet sich an Uhrensammler mit einem echten Interesse an mechanischen Uhren und Fotografie.
2.3 LEICA und SWISSWATCHES können einen Nachweis über Alter, Identität, Wohnsitz und Teilnahmeberechtigung verlangen.
2.4 Mitarbeiter sowie unmittelbare Familienangehörige von Mitarbeitern von LEICA, SWISSWATCHES und deren verbundenen Unternehmen sowie professionelle Berater, Agenturen und Dienstleister, die an der Erstellung, Organisation oder Durchführung der Masterclass beteiligt sind, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
2.5 Die Bewerbung ist kostenlos. Im Falle einer Auswahl und verbindlichen Teilnahmebestätigung fällt für die Teilnahme an der Masterclass eine Teilnahmegebühr in Höhe von EUR 99 brutto an, die an SWISSWATCHES zu zahlen ist. Der Nettoerlös aus der Teilnahmegebühr wird an HORIZONT e.V. München gespendet. Darüber hinaus ist kein Kauf erforderlich.
2.6 Jeder Bewerber versichert, dass alle im Bewerbungsformular gemachten Angaben wahrheitsgemäß, aktuell und vollständig sind.
2.7 Bewerber dürfen das Bewerbungsverfahren nicht in beleidigender, rechtswidriger, irreführender, manipulativer oder betrügerischer Weise nutzen. LEICA und SWISSWATCHES können Bewerber ausschließen, wenn ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass gegen diese Bedingungen verstoßen wurde.
3. Bewerbungsverfahren
3.1 Bewerbungen können über das Online-Bewerbungsformular eingereicht werden, das unter SWISSWATCHES x LEICA Uhrenfotografie Masterclass verfügbar ist, und zwar vom 20. Juli 2026, 00:00 Uhr CEST bis zum 20. August 2026, 23:59 Uhr CEST.
3.2 Bewerber müssen alle im Bewerbungsformular erforderlichen Angaben machen. Zu den derzeit erforderlichen Angaben gehören Anrede, Vorname, Nachname, Stadt, Land, E-Mail-Adresse, fotografisches Erfahrungsniveau, Erfahrung im Uhrensammeln sowie ein kurzes Motivationsschreiben.
3.3 Das Bewerbungsformular muss vom Bewerber persönlich ausgefüllt werden. Bewerbungen, die durch Dritte, automatisierte Systeme oder technische Manipulation eingereicht werden, sind nicht zulässig und werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
3.4 Pro Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfache, unvollständige, unrichtige, verspätete, technisch fehlerhafte oder manipulierte Bewerbungen werden ausgeschlossen.
3.5 LEICA und SWISSWATCHES übernehmen keine Verantwortung für technische Störungen, Netzwerkausfälle, verspätete oder verloren gegangene Bewerbungen, unbefugten Zugriff oder sonstige technische Probleme außerhalb ihres angemessenen Einflussbereichs.
4. Auswahl der Teilnehmer
4.1 Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums prüfen LEICA und SWISSWATCHES gemeinsam alle teilnahmeberechtigten Bewerbungen und wählen bis zu 15 Teilnehmer aus.
4.2 Die Auswahl erfolgt kuratiert und basiert auf dem Bewerberprofil sowie der Passung zum Konzept der Masterclass. Insbesondere suchen LEICA und SWISSWATCHES Uhrensammler mit einem echten Interesse an mechanischen Uhren und Fotografie.
4.3 Das Bewerbungsverfahren begründet keinen Anspruch auf Teilnahme.
4.4 Ausgewählte Teilnehmer werden nach Ablauf des Bewerbungszeitraums per E-Mail benachrichtigt. LEICA und SWISSWATCHES sind nicht verpflichtet, nicht ausgewählte Bewerber zu benachrichtigen.
4.5 Ausgewählte Teilnehmer erhalten anschließend eine Zahlungsaufforderung von SWISSWATCHES. Ausgewählte Teilnehmer müssen ihre Teilnahme innerhalb der in der Zahlungsaufforderung genannten Frist bestätigen und die Teilnahmegebühr in Höhe von EUR 99 zahlen. Bestätigt oder zahlt ein ausgewählter Teilnehmer nicht rechtzeitig, ist er nicht mehr teilnahmeberechtigt, sagt seine Teilnahme ab oder erscheint nicht zur Masterclass, können LEICA und SWISSWATCHES den Platz einem anderen teilnahmeberechtigten Bewerber anbieten.
4.6 LEICA und SWISSWATCHES können eine Warteliste führen und frei gewordene Plätze anderen teilnahmeberechtigten Bewerbern anbieten, wenn ausgewählte Teilnehmer nicht rechtzeitig bestätigen oder zahlen oder ihre Teilnahme absagen.
5. Masterclass und enthaltene Leistungen
5.1 Die Masterclass findet am Donnerstag, den 17. September 2026, ca. 15:00–22:00 Uhr CEST, in München, Deutschland, statt.
5.2 Der genaue Veranstaltungsort wird aus Sicherheits- und Organisationsgründen ausschließlich den ausgewählten Teilnehmern mitgeteilt. Teilnehmer dürfen die Angaben zum Veranstaltungsort ohne vorherige Zustimmung von LEICA und SWISSWATCHES weder veröffentlichen noch an Dritte weitergeben.
5.3 Die Masterclass wird in englischer Sprache durchgeführt.
5.4 Die Teilnahme umfasst den Zugang zur Masterclass sowie die Veranstaltungshospitality mit Speisen und Getränken während des offiziellen Programms.
5.5 Für die Teilnahme an der Masterclass fällt nach Auswahl und verbindlicher Teilnahmebestätigung eine Teilnahmegebühr in Höhe von EUR 99 brutto an, die an SWISSWATCHES zu zahlen ist. Der Nettoerlös aus der Teilnahmegebühr wird an HORIZONT e.V. München gespendet. Zahlungsdetails, die akzeptierte Zahlungsart und die Zahlungsfrist werden den ausgewählten Teilnehmern per E-Mail mitgeteilt. Sagt ein Teilnehmer nach erfolgter Zahlung ab, wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet, sofern eine Erstattung nicht nach zwingendem geltendem Recht erforderlich ist. Wird die Masterclass durch LEICA und/oder SWISSWATCHES abgesagt, wird die Teilnahmegebühr erstattet.
5.6 An- und Abreise, Unterkunft, Transfers, Versicherungen, persönliche Ausgaben sowie sämtliche Kosten außerhalb des offiziellen Programms sind nicht enthalten und von den Teilnehmern selbst zu tragen.
5.7 LEICA stellt die für die Masterclass erforderlichen Kameras zur Verfügung. Teilnehmer müssen keine eigene Kameraausrüstung mitbringen, können dies jedoch freiwillig tun.
5.8 Teilnehmer dürfen eigene Uhren zur Masterclass mitbringen. Kameras, Uhren oder sonstige persönliche Gegenstände, die Teilnehmer mitbringen, werden auf eigenes Risiko des jeweiligen Teilnehmers mitgebracht. Ergänzend gilt Ziffer 6.4.
5.9 Zeitplan, Inhalte, Referenten, Ausrüstung, Veranstaltungsort und sonstige organisatorische Einzelheiten können von LEICA und SWISSWATCHES angepasst werden, sofern dies aus rechtlichen, technischen, organisatorischen, sicherheitsbezogenen oder sonstigen sachlichen Gründen erforderlich ist.
6. Verhalten, Sicherheit und Hausordnung
6.1 Teilnehmer haben sich während der Masterclass respektvoll und angemessen zu verhalten und sämtliche Sicherheits-, Organisations- und Veranstaltungsanweisungen von LEICA, SWISSWATCHES, dem Veranstaltungsort oder deren Vertretern zu befolgen.
6.2 Teilnehmer müssen die Hausordnung des Veranstaltungsorts sowie alle vor oder während der Masterclass mitgeteilten Sicherheitsanforderungen einhalten.
6.3 LEICA und SWISSWATCHES können Teilnehmer von der Masterclass ausschließen, wenn sie sich unangemessen, unsicher, störend, rechtswidrig oder respektlos verhalten oder Sicherheits- oder Organisationsanweisungen nicht befolgen.
6.4 Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass von ihnen mitgebrachte persönliche Gegenstände, einschließlich Uhren und anderer Wertgegenstände, jederzeit sicher gehandhabt und von ihnen beaufsichtigt werden.
7. Foto-, Video- und Öffentlichkeitsaufnahmen
7.1 Während der Masterclass können Foto- und Videoaufnahmen durch LEICA und SWISSWATCHES oder in deren Auftrag angefertigt werden.
7.2 Mit der Bewerbung für die Masterclass und, im Falle einer Auswahl, mit der Teilnahme an der Masterclass erkennen die Teilnehmer an und erklären sich damit einverstanden, dass solche Foto- und Videoaufnahmen von LEICA und SWISSWATCHES für redaktionelle Zwecke, Öffentlichkeitsarbeit, Social Media und Marketingkommunikation im Zusammenhang mit der Masterclass verwendet werden dürfen.
7.3 Der genaue Umfang der Nutzung von Bild-, Video-, Stimm-, Namens- und Aussageaufnahmen sollte im Bewerbungsformular und, soweit erforderlich, in einer gesonderten Medienfreigabe oder Einwilligungserklärung vor oder bei der Masterclass bestätigt werden.
7.4 Teilnehmer dürfen Inhalte der Masterclass nicht in einer Weise aufnehmen, fotografieren oder veröffentlichen, die gegen Sicherheitsanweisungen, Vertraulichkeitsanforderungen, Hausordnungen, Rechte anderer Teilnehmer oder Anweisungen von LEICA oder SWISSWATCHES verstößt.
8. Datenschutz und LEICA Marketing-Einwilligung
8.1 Personenbezogene Daten der Bewerber werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger anwendbarer Datenschutzgesetze.
8.2 Die für das Bewerbungsverfahren erhobenen personenbezogenen Daten und Informationen umfassen derzeit Anrede, Vorname, Nachname, Stadt, Land, E-Mail-Adresse, fotografisches Erfahrungsniveau, Erfahrung im Uhrensammeln sowie ein kurzes Motivationsschreiben.
8.3 Bewerberdaten werden zunächst von SWISSWATCHES über Mailchimp erhoben und können an LEICA weitergegeben werden, zum Zweck der Prüfung der Bewerbungen, Auswahl der Teilnehmer, Organisation und Durchführung der Masterclass, Kommunikation mit ausgewählten Teilnehmern sowie Erfüllung damit verbundener rechtlicher Verpflichtungen.
8.4 Die Einreichung einer Bewerbung setzt keine Einwilligung in den Erhalt des LEICA E-Mail-Newsletters und ausgewählter LEICA Marketingkommunikation voraus. Bewerber können gesondert und freiwillig in den Erhalt von LEICA E-Mail-Newslettern und ausgewählter LEICA Marketingkommunikation einwilligen, indem sie das entsprechende Kontrollkästchen im Bewerbungsformular aktivieren. Die Erteilung oder Verweigerung dieser Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahmeberechtigung des Bewerbers, das Auswahlverfahren oder die Teilnahme an der Masterclass.
8.5 Die für LEICA Marketingkommunikation erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere Name und E-Mail-Adresse, werden an LEICA übermittelt und von LEICA zum Zweck des Versands von E-Mail-Newslettern und ausgewählter Marketingkommunikation verarbeitet.
8.6 Bewerber können ihre Einwilligung zum Erhalt von LEICA Marketingkommunikation jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung.
8.7 Einzelheiten zum Widerruf der Einwilligung, zur Abmeldung von LEICA Marketingkommunikation und zur Ausübung datenschutzrechtlicher Rechte werden in den LEICA Marketingkommunikationen sowie in der Datenschutzerklärung von LEICA bereitgestellt.
8.8 Die Nutzung personenbezogener Daten durch LEICA unterliegt der Datenschutzerklärung von LEICA, abrufbar unter: https://leica-camera.com/de-DE/datenschutz
8.9 Die Nutzung personenbezogener Daten durch SWISSWATCHES unterliegt der Datenschutzerklärung von SWISSWATCHES, abrufbar unter: https://swisswatches-magazine.com/de/datenschutzerklaerung/
8.10 Abgesehen von Daten, die für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens, die Organisation der Masterclass, die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen sowie Marketingzwecke auf Grundlage einer Einwilligung erforderlich sind, werden die für das Bewerbungsverfahren bereitgestellten personenbezogenen Daten innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Masterclass gelöscht oder anonymisiert, sofern keine längere Aufbewahrung gesetzlich erforderlich oder zulässig ist. Personenbezogene Daten, die auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung für LEICA Marketingkommunikation verarbeitet werden, werden unabhängig hiervon bis zum Widerruf der Einwilligung oder bis zum Wegfall des Verarbeitungszwecks verarbeitet. Nachweise über erteilte Einwilligungen können für die Dauer gesetzlicher Nachweis- und Verjährungsfristen aufbewahrt werden.
8.11 Bewerber können sich mit Fragen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren an SWISSWATCHES wenden. Ansprechpartner bei SWISSWATCHES ist Zurab Zazashvili, Swisswatches Media GmbH, Konsul-Smidt-Straße 24, 28217 Bremen, Deutschland, E-Mail: [email protected]. LEICA kann in Datenschutzangelegenheiten kontaktiert werden unter: Leica Camera AG, Am Leitz-Park 5, 35578 Wetzlar, Deutschland, Ansprechperson: U-Ju Tomy Lee, E-Mail: [email protected].
8.12 LEICA und SWISSWATCHES dürfen servicebezogene, nicht werbliche Mitteilungen versenden, soweit dies für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Masterclass erforderlich ist, einschließlich Benachrichtigungen über die Auswahl, Teilnahmebestätigung, organisatorische Details, Sicherheitsanweisungen oder die Durchführung der Masterclass.
9. Absage, Änderungen und höhere Gewalt
9.1 LEICA und SWISSWATCHES können die Masterclass oder Teile davon absagen, verschieben, ändern oder ersetzen, wenn dies aus rechtlichen, technischen, organisatorischen, sicherheitsbezogenen, krankheitsbedingten, durch höhere Gewalt bedingten oder sonstigen Gründen außerhalb ihres angemessenen Einflussbereichs erforderlich wird. Bewerber werden über wesentliche Änderungen so bald wie angemessen möglich informiert.
9.2 Kann ein Teilnehmer aus irgendeinem Grund nicht an der Masterclass teilnehmen, einschließlich Krankheit, Terminkonflikten, Reiseproblemen oder Nichterfüllung von Teilnahmevoraussetzungen, besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung, Entschädigung oder Ersatzleistung. Eine etwaige Erstattung der Teilnahmegebühr richtet sich nach Ziffer 5.5.
9.3 Das Teilnahmerecht ist persönlich und nicht übertragbar. Ein Teilnehmer darf seinen Platz nicht auf eine andere Person übertragen.
10. Haftung
10.1 LEICA und SWISSWATCHES übernehmen keine Haftung für Schäden, Verluste, Schmerzen, Leiden, Kosten oder Aufwendungen, die Bewerbern oder Teilnehmern im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren oder der Masterclass entstehen, es sei denn, eine solche Haftungsbeschränkung oder ein solcher Haftungsausschluss ist nach geltendem Recht nicht zulässig.
10.2 Keine Bestimmung dieser Bedingungen schließt die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder eine Haftung aus oder beschränkt sie, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
10.3 LEICA und SWISSWATCHES sind jeweils für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen sowie für die Handlungen und Unterlassungen der von ihnen eingesetzten Personen verantwortlich, jeweils nach Maßgabe des geltenden Rechts. Soweit nach zwingendem Recht zulässig, begründen das gemeinsame Branding oder die gemeinsame Organisation der Masterclass für sich genommen keine gesamtschuldnerische Haftung eines Veranstalters für Verpflichtungen, Handlungen oder Unterlassungen des jeweils anderen Veranstalters. Zwingende gesetzliche Haftung, einschließlich der Haftung nach geltendem Datenschutzrecht, bleibt unberührt.
10.4 LEICA und SWISSWATCHES übernehmen keine Obhut für Kameras, Uhren oder sonstige persönliche Gegenstände, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Teilnehmer bleiben für die Beaufsichtigung ihrer persönlichen Gegenstände verantwortlich. Eine etwaige Haftung von LEICA oder SWISSWATCHES richtet sich weiterhin nach dieser Ziffer 10.
10.5 LEICA und SWISSWATCHES sind nicht verantwortlich für technische Störungen von Netzwerken, Telefonleitungen, Computersystemen, Servern, Providern, Mobiltelefonen, Computerausrüstung, E-Mail-Systemen, eingereichten Bewerbungsformularen oder sonstigen technischen Systemen, unabhängig davon, ob diese mit dem Bewerbungsverfahren zusammenhängen oder nicht.
10.6 Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie sämtliche Reise-, Gesundheits-, Identifikations-, Versicherungs-, Alters- oder sonstigen Voraussetzungen erfüllen, die für die Teilnahme an der Masterclass erforderlich sind.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Diese Bedingungen unterliegen deutschem Recht.
11.2 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, dem Bewerbungsverfahren oder der Masterclass unterliegen der Zuständigkeit der zuständigen Gerichte.
11.3 Ist der Bewerber oder Teilnehmer Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Version: 20. Juli 2026